Bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln erhalten Sie bei uns eine erweiterte Einweisung in die korrekete Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. Die Kosten dieser Dienstleisung werden von Ihrer Krankenkasse einmal im Jahr oder bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln übernommen.